Der Ortsvorstand leitet die IG Metall-Geschäftsstelle. Der gesamte Ortsvorstand wird für vier Jahre gewählt und vom Vorstand der IG Metall bestätigt. Der Ortsvorstand führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung durch und leitet die Geschäftsstelle. So wird gewährleistet, dass der Willen aus der Basis der IG Metall vom einzelnen Mitglied bis hin in die höchsten Gremien weitergetragen und vertreten wird.
Er besteht aus den beiden Bevollmächtigten und den Beisitzerinnen und Beisitzern. Der oder die Erste Bevollmächtigte einer Geschäftsstelle ist immer hauptamtlich. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind ehrenamtliche Funktionärinnen beziehungsweise Funktionäre. Je nach Größe der Geschäftsstelle kann der oder die Zweite Bevollmächtigte hauptamtlich sein (in Schwabach ehrenamtlich). Die Mitglieder des OV werden von der Delegiertenversammlung in einer Demokratischen Wahl gewählt. Die Delegiertenversammlung wird wenige Monate davor von allen Mitgliedern im gleichen Verfahren gewählt. So entstehen die zwei wichtigsten Gremien für die Zusammenarbeit und Informationsweitergabe direkt aus der Basis der Mitglieder.
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