Fälle von Diskriminierung und sexueller Belästigung gibt es in jedem Betrieb. Häufig ist es nicht einfach, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Jede Art von Diskriminierung ist eine schwerwiegende Störung des Betriebsklimas. Damit sind sowohl die betriebliche Interessenvertretung als auch das Unternehmen verpflichtet, Diskriminierungen zu unterbinden und ein partnerschaftliches Klima zu fördern und aufrechtzuerhalten. Wie wir als Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung oder Schwerbehindertenvertretung damit umgehen können, erarbeiten wir im Seminar anhand betrieblicher Beispiele. Wir entwickeln eigene Herangehensweisen und Strategien. Dabei geht es nicht nur um das Vorgehen im Einzelfall, sondern wir lernen auch Präventivmaßnahmen und rechtliche Grundlagen kennen.
Definition und Formen von Diskriminierung und sexueller Belästigung (AGG)
betrieblicher Erfahrungsaustausch
Rechte, Pflichten und Handlungsstrategien aus Sicht der Betroffenen, des Arbeitgebers und der betrieblichen Interessenvertretung
Präventionsmaßnahmen im Betrieb
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Sprockhövel | 03.06.2024 - 05.06.2024 | SK02324 | Verfügbar |